Offenlegung im Bankabschluss
1. Aufl. 2008
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12. Sonstige spezielle Offenlegungsanforderungen
12.1 Offenlegungsanforderungen für Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV; § 13 Off-VO)
Die Säule 3 verlangt umfangreiche Offenlegungen für Beteiligungen – ebenso natürlich auch die IFRS.
Im Aufsichtsrecht ist der Beteiligungsbegriff immer zu hinterfragen, weil es mehrere konkurrierende Begriffe gibt (qualifizierte Beteiligungen, Beteiligungen im Sinne des HGB bzw. UGB, anzeigepflichtige Beteiligungen – in Deutschland konkret „bedeutende” Beteiligung genannt). Besonders häufig geht der Beteiligungsbegriff im Aufsichtsrecht auch auf eine unpräzise Übersetzung des englischen Begriffs „equities” in den Richtlinien zurück; eine bessere Übersetzung wäre „Eigenkapitalinstrumente”.
Auch im Rahmen der Säule 3 sind grundsätzlich „Eigenkapitalinstrumente” gemeint. Dies ergibt sich aus der richtlinienkonformen Interpretation des Beteiligungsbegriffs. Die englische Fassung der CRD spricht von „exposures in equities”, die französische Fassung von „les expositions sur actions”, die spanische von „riesgos en acciones” und die italienische von „esposizioni in strumenti di capitale”.
Was nun unter einem „Eigenkapitalinstrument” zu verstehen ist, ist wiederum auslegun...