Offenlegung im Bankabschluss
1. Aufl. 2008
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8. Kreditrisiko: Säule 3 und IFRS 7
8.1 Kreditrisikodarstellung nach der Säule 3
Die Säule 3 verlangt umfassende Offenlegungen im Zusammenhang mit dem Kreditrisiko:
Allgemeine Offenlegungen zum Kreditrisiko (§ 327 SolvV; § 7 Off-VO); diese beruhen primär auf der Rechnungslegung und können daher gut mit IFRS 7 abgestimmt werden.
Spezielle Offenlegungen zum Standardansatz (§ 328 SolvV; § 8 Off-VO); diese entsprechen großteils den Anforderungen des IFRS 7 zum Kreditrisiko.
IRB-Banken: qualifizierende Offenlegungen zu internen Modellen und zu kreditrisikomindernden Techniken (§§ 335 f. SolvV; § 11 Off-VO); die Beschreibungen können auch im Rahmen von IFRS 7 genutzt werden, auch wenn IFRS 7 keine so detaillierten Anforderungen enthält.
IRB-Banken: bestimmte Offenlegungen von Positionswerten und Gewichten für Spezialfinanzierungen und Beteiligungen (§ 329 SolvV; § 9 Off-VO). Da der einfache Risikogewichtungsansatz keine für IFRS 7 relevanten Informationen enthält, gibt es kein entsprechendes Gegenüber im IFRS 7.
Kontrahentenausfallsrisiko (Counterparty Credit Risk) bei Derivaten, Pensions- und Wertpapierleihegeschäften, Lombardgeschäften und Geschäften mit langer Abwicklungsfrist (§ 326 SolvV; § 6 Off-VO); aufgrund zahlreicher aufsichtsrechtlicher Spezialbestimmungen gibt es zahlreich...