Offenlegung im Bankabschluss
1. Aufl. 2008
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3. Konsolidierte Offenlegung
3.1 Grundlagen
Im Bereich der IFRS sind die Grundlagen für die Konsolidierungspflicht (Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses nach IFRS) und den Konsolidierungskreis konzeptionell verhältnismäßig einfach.
„Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, stellen Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedstaates unterliegen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards auf, … wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere in einem beliebigen Mitgliedstaat zum Handel in einem geregelten Markt … zugelassen sind”. „Die Klärung der Frage, ob eine Gesellschaft zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses verpflichtet ist oder nicht, wird nach wie vor durch Bezugnahme auf das einzelstaatliche Recht erfolgen”.
Das Mutterunternehmen für Zwecke der Konsolidierung ist grundsätzlich auch jenes Unternehmen, das den Konzernabschluss aufzustellen hat. Das innerstaatliche Recht kann allerdings besondere Anforderungen für Kreditinstitute festlegen.
Besteht nach Maßgabe dieser Grundsätze die Verpflichtung, einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen, oder wird dieser freiwillig aufgestellt, dann ist in ein...