Offenlegung im Bankabschluss
1. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Einführung
1.1 Allgemeines
Mit Basel II Säule 3 wurden umfassende Offenlegungsbestimmungen zur Kapital- und Risikoinformation von Banken geschaffen. Die Entwicklung erfolgte durch den Baseler Ausschuss aus einer globalen Perspektive heraus; auf den etwas später entwickelten IFRS 7 konnte keine Rücksicht genommen werden. Auch im Rahmen der darauf folgenden Umsetzung in der EU durch die Richtlinie 2006/48/EG (CRD) erfolgte keine konkrete Abstimmung mit dem damals bereits in Entstehung befindlichen IFRS 7:
Erstens wird IFRS 7 nicht von allen Banken angewendet, die zur Offenlegung nach Basel II Säule 3 verpflichtet sind,
zweitens gilt IFRS 7 für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Branche, weshalb auch die Risikobegriffe des IFRS 7 im Vergleich zu jenen nach Basel II viel zu unbestimmt sind und
drittens verlangt die Säule 3 auch spezifische, aufsichtsrechtlich relevante Informationen, die keinen konkreten Bezug zur Rechnungslegung haben (z. B. im Zusammenhang mit IRB-Modellen).
Aufgrund der inhaltlichen Abweichungen und den unterschiedlichen Zielsetzungen ist es nun Aufgabe der betroffenen Banken, ihre jeweils verschiedenen Offenlegungsverpflichtungen zu analysieren, Schnittstellen zu identifizieren und auszunutzen ...