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Bankrecht | Keine Offenlegung von Kritik durch Branchendienste bei Finanzanlageberatung
Banken müssen kritische Bewertungen ihrer Angebote durch spezielle Brancheninformationsdienste nicht verfolgen und auswerten. Kunden gegenüber muss solche Branchenkritik im Verkaufsgespräch deshalb auch nicht offenbart werden ( NWB EAAAC-95686). Ausreichend sei, wenn Bankberater die Berichterstattung in „anerkannten” überregionalen Zeitungen (namentlich FAZ, Börsenzeitung, Handelsblatt und Financial Times Deutschland) verfolgten. Nur, wenn sich im Wirtschaftsteil großer Tageszeitungen negative Berichte häufen, muss der Kunde davon – auch ohne Nachfrage – unterrichtet werden. Andernfalls würden die Pflichten von Anlageberatern „uferlos”. Der BGH hob ein Urteil des OLG Stuttgart auf, das einer Anlegerin Schadensersatz zugesprochen hatte, nachdem sich der ihr vermitte...