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Gesellschaftsrecht | Ausnahme vom Grundsatz der Ersatzpflicht bei Wertminderungen bei Rückgewähranspruch analog § 31 GmbHG
Der Anspruch aus § 31 Abs. 1 GmbHG (Erstattung verbotener Stammkapitalrückzahlung) ist auf Rückgabe des verbotswidrig weggegebenen Vermögensgegenstands gerichtet. Tritt nach der Weggabe eine Wertminderung ein, hat der Gesellschafter neben der Rückgabe des Vermögensgegenstands eine Wertminderung grundsätzlich in Geld auszugleichen. Etwas anders gilt nur – wie hier –, wenn und soweit der Gesellschafter beweisen kann, dass dieselbe Wertminderung auch eingetreten wäre, wenn ihm der Vermögensgegenstand nicht gegeben worden, sondern bei der Gesellschaft verblieben wäre ( NWB CAAAC-79828). Daher blieb die Klage des Insolvenzverwalters der Gesellschaft auf Erstattung der einem Gesellschafter an Erfüllungs statt zur Tilgung von Gesellschafterdarlehen gegebenen Summe in allen Instanzen ohne ...