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Einkommensteuer | Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Unternehmens bei anschließendem Tätigwerden für den Erwerber
Nach dem NWB RAAAC-95793 liegt eine Veräußerung i. S. des § 16 EStG auch dann vor, wenn der Übertragende als selbständiger Unternehmer nach der Veräußerung des (Teil-)Betriebs für den Erwerber tätig wird. – Anmerkung: Der BFH beurteilt das für die begünstigte Betriebsveräußerung so entscheidende Erfordernis der Tätigkeitsbeendigung recht überzeugend mit den unterschiedlichen Einkunftsarten, in denen der Betriebsveräußerer mit anschließendem Beratungsvertrag seine Einnahmen erzielt. Diese nicht so seltene Form des Transfers von Know how ist von der Fortführung der gewerblichen Betätigung in geringerem Umfang als bisher zu unterscheiden. Nur für diesen Fall stellt sich die Frage nach der unschädlichen 10-%-Umsatzgrenze, die der BFH bei der Veräußerung freiberuflicher Praxen auf...