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NWB Nr. 47 vom Seite 4370

Ombudsmann für Streitigkeiten mit dem Anwalt

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer bundesweit tätigen „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft” beschlossen. Die Schlichtungsstelle soll es Rechtsuchenden ermöglichen, Streitigkeiten mit ihrem Rechtsanwalt über das Honorar oder die Qualität der Beratung (Anwaltshaftung für Falschberatung) einvernehmlich zu lösen, ohne vor Gericht Klage zu erheben. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren wird für Rechtsanwalt und Mandant freiwillig sein. Der Gesetzentwurf orientiert sich an Ombudsmann-Einrichtungen bei Banken und Versicherungen. Die Schlichtungsstelle soll kostenlos in Anspruch genommen werden können. Sie unterscheidet sich von bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern durch ihre gesetzlich garantierte Unabhängigkeit und durch die Person des Schlichters, der nicht Rechtsanwalt sein darf. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden. Ein Beirat soll bei der Ernennung des Schlichters und dem Erlass der Schlichtungsordnung mitwirken. Das Gesetz soll im Frühjahr 2009 in Kraft treten.

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