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BilMoG: Verschiebung auf 2010
Das BilMoG wird 2008 nicht mehr in Kraft treten. Dies ergibt sich aus dem jetzt bekannt gewordenen Termin für die Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, die am in Berlin stattfinden soll. Wie aus Koalitionskreisen verlautet, wird die Reform erst im Laufe des Jahres 2009 in Kraft treten; große Teile davon werden erst ab anwendbar sein.
Ein Teil der Reform, die Umsetzung der europarechtlichen Abschlussprüferrichtlinie in nationales Recht, soll – so der Deutsche Steuerberaterverband – allerdings zum Jahreswechsel Gesetz werden. Hierdurch sollen Internationale Prüfungsstandards in das HGB aufgenommen werden. Auch werden die Grundsätze zur Konzernprüfung (§ 317 Abs. 3 HGB-E) und zur Rotation des Abschlussprüfers (§ 319a Abs. 1 HGB-E) sowie Vorschriften zur Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen (§ 342f HGB; § 100 Abs. 5 AktG) neu gefasst.