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Konjunkturpaket beschlossen
Am hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur raschen Überwindung der Konjunkturschwäche und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beschlossen. Die Maßnahmen im Einzelnen:
1. Schaffung eines zusätzlichen Finanzierungsinstruments bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – zeitlich befristet bis Ende 2009 – mit einem Volumen von bis zu 15 Mrd. €, mit dem das Kreditangebot der privaten Bankwirtschaft verstärkt wird. In diesem Zusammenhang sind auch Haftungsübernahmen durch die KfW von bis zu 80 % und eine Abdeckung des Bankenrisikos der KfW vorgesehen, die durch eine entsprechende Bundesgarantie unterlegt werden. Die EU-Kommission wird in das Vorhaben eingebunden.
2. Einführung – zeitlich befristet für zwei Jahre – der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 25 % zum .
3. Erweiterung der Möglichkeit von Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) durch Erhöhung der dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen auf 335 000 € bzw. 200 000 €, ebenfalls befristet für zwei Jahre.
4. Aufstockung der Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und andere Maßnahmen (Förderung des altersgerechten Umbaus von Wohnraum...