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NWB Nr. 47 vom Seite 4367

Einigung bei der Erbschaftsteuerreform

Am hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts geeinigt. Die wichtigsten Punkte der Einigung:

1. Privates Vermögen

Wohneigentum soll – unabhängig vom Wert – komplett erbschaftsteuerfrei bleiben, wenn der Ehepartner oder Kinder des Erblassers dieses mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen. D. h., dass es in diesen zehn Jahren weder zu einer Vermietung, zu einer Verpachtung, einem Verkauf oder zu einer Nutzung des ererbten Wohneigentums als Zweitwohnsitz kommen darf. Für Kinder gilt für die Steuerfreiheit zusätzlich die Auflage, dass die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf.

Daneben können Ehegatten für ererbtes Geldvermögen einen Freibetrag von 500 000 € geltend machen, für Kinder soll ein Freibetrag von 400 000 € gelten.

2. Betriebsvermögen

Für Firmenerben wird es zukünftig zwei Optionen geben, deren Wahl bindend ist, d. h. nachträglich nicht revidiert werden kann. Bei beiden Optionen spielt der ursprünglich vorgesehene „Fallbeileffekt” – die volle Nachversteuerung des Betriebsvermögens, wenn die Bedingungen nicht über die gesamte Laufzeit der Auflagen eingehalten werden – jetzt keine Rolle mehr.

  • Option 1: Firmenerben, di...

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