Begrenzung des Sonderausgabenabzugs bei Arbeitgeberleistung für die Krankenversicherung
Leitsatz
1. Werden einem privat krankenversicherten Arbeitnehmer nach § 257 Abs. 2 S. 2 SGB V steuerfreie Arbeitgeberleistungen für
die Krankenversicherung der Familienangehörigen gewährt, ist der Sonderausgabenabzug für beide Ehegatten auf den kleinen Höchstbetrag
nach § 10 Abs. 4 S. 2 EStG auch dann begrenzt, wenn nicht der Arbeitnehmer selbst Anspruchsträger des Versicherungsvertrags
ist, sondern der Ehegatte den Versicherungsvertrag geschlossen hat.
3. Für Ehegatten eines Arbeitnehmers ist der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss auch dann eine Leistung für „deren” Krankenversicherung
i. S. des § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG, wenn der Zuschuss nicht an sie selbst, sondern an den Arbeitnehmer als Anspruchsberechtigten
ausgezahlt wird.
3. Für die Begrenzung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 4 S. 2 EStG ist es unerheblich, ob sich der Arbeitgeberzuschuss
zugunsten des Ehegatten auswirkt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 22 Nr. 1 XAAAC-95713
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 03.10.2008 - 4 K 996/08
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