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Einkommensteuer | Sonderausgabenabzug von Schulgeld für eine Schule im EU-Ausland
(1) Auch Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats kann unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG abziehbar sein. (2) Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber dem nationalen Recht hat insbesondere zur Folge, dass gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des nationalen Steuerrechts nicht anzuwenden sind, ohne dass es einer Vorlage an das BVerfG oder den EuGH bedarf (Anwendungsvorrang; Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG).
Praxishinweise: Die Entscheidung ist eine Folgeentscheidung zum . Dort hat der EuGH entschieden, dass die Nichtberücksichtigung von Schulgeldzahlungen für private Schulen in einem Mitgliedstaat gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt (Art. 49 EG). Dies hat zur Folge, dass auf nationaler Ebene das Gesetz in der Weise anzuwenden is...