Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Privates Veräußerungsgeschäft nach Anteilserwerb im Zuge einer Verschmelzung
Mit den Erwerb neuer Anteile im Zuge der Verschmelzung beginnt für den Anteilseigner die nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG maßgebliche Veräußerungsfrist von einem Jahr (Bezug: § 6, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 255 Abs. 1 HGB; § 13 UmwStG).
Praxishinweise: Eine Anschaffung liegt vor, wenn ein Wirtschaftsgut entgeltlich erworben wird. Bei der Verschmelzung einer Körperschaft handelt es sich aus der Sicht des Stpfl., der an dieser Körperschaft beteiligt ist, um einen Tausch der Anteile, und ein Tauschgeschäft ist als entgeltlicher Erwerb (= Anschaffungsgeschäft) zu qualifizieren (, BStBl II S. 469). Auch § 13 UmwStG geht von einem (steuerneutralen) Anschaffungsgeschäft aus.