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Einkommen-/Lohnsteuer | Überlassung von Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Zu den Urteilen des (= Kurzinfo StuB 2008 S. 486) und VI R 68/05 (= Kurzinfo StuB 2008 S. 487) gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: Die Rechtsgrundsätze der Urteile werden von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nicht geteilt. Das BFH-Urteil VI R 85/04 ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Das BFH-Urteil VI R 68/05 ist im Ergebnis im Wege der nachfolgenden Billigkeitsregelung anzuwenden.
Wird der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten typisierend nach der 1%-Regelung besteuert, so ist der geldwerte Vorteil um monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsst...