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FG Nürnberg 15.08.2008 6 K 739/2008, NWB direkt 46/2008 S. 10
Kraftfahrzeugsteuer: „Quad” als Pkw
Ein vierrädriges, offenes Kraftfahrzeug mit Motorradsitz und Motorradlenker, auch Quad oder Ultraleichttraktor genannt, ist – entgegen der verkehrsrechtlichen Einstufung als Kraftrad – steuerrechtlich als Pkw einzustufen.