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40-Jährige haben keinen Lebensmittelpunkt im Kinderzimmer bei den Eltern
Bei einem knapp 40-jährigen ledigen Steuerpflichtigen befindet sich der Lebensmittelpunkt am Arbeitsort, wenn er dort über eine adäquate Eigentumswohnung verfügt, und nicht am Heimatort, wo nur das ehemalige Kinderzimmer im Hause der Eltern genutzt wird. Ein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung oder wegen Fahrten von der weit entfernt gelegenen Wohnung zur Arbeitsstätte ist nicht möglich.