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Geschäftsführervergütung bei mehreren GmbH-Geschäftsführern
Waren Sohn und Mutter als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit 27 Arbeitnehmern tätig, die in den drei Jahren 1993 bis 1995 u. a. aus einer Industrievertretung bei einem Jahresumsatz von jeweils ca. 3,8 Mio. DM Betriebsergebnisse von jährlich ca. 130 000 DM bis 180 000 DM erwirtschaftet hat, und war der Sohn in zeitlich erheblichem Umfang zusätzlich als Geschäftsführer für eine weitere GmbH tätig, sind für beide Gesellschafter-Geschäftsführer zusammen jährliche Gesamtbezüge von 256 439 DM (Streitjahr 1993), 255 456 DM (1994) sowie 264 118 DM (1995) eine angemessene Geschäftsführervergütung. Hat das Finanzamt bereits jährlich 300 000 DM als angemessene Geschäftsführerbezüge anerkannt und nur den übersteigenden Teil der Gesamtvergütung als vGA behandelt...