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BFH 17.09.2008 IX R 72/06, NWB direkt 46/2008 S. 4
Änderung und Widerruf des Antrags auf Absehen vom Verlustrücktrag
Der Antrag, ganz oder teilweise von einem Verlustrücktrag abzusehen, kann nur bis zum Eintritt der Bestandskraft des Bescheids über die gesonderte Feststellung des zum Schluss des Verlustentstehungsjahres verbleibenden Verlustvortrags geändert oder widerrufen werden.