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OVG Münster 14.10.2008 16 A 1409/07, NWB 46/2008 S. 370

Sozialrecht | Keine Pflicht zur Rückforderung des Wohnrechts vor Bezug von Pflegewohngeld

Die Bewohnerin eines Pflegeheims muss ihre Tochter, der sie ein größeres Geschenk gemacht hatte, nicht auf dessen Rückgabe verklagen, bevor Pflegewohngeld gezahlt wird (). Die über 90-jährige Klägerin ist pflegebedürftig und wohnt seit Jahren in einem Pflegewohnheim. Rund acht Jahre, bevor sie in das Pflegeheim zog, hatte sie ihrer Tochter das elterliche Hausgrundstück in vorweggenommener Erbfolge geschenkt. Die Mutter sollte ursprünglich auf Lebenszeit in dem Haus wohnen bleiben; dazu war ihr Wohnrecht im Grundbuch gesichert worden. Inzwischen hat die Mutter auf das Wohnrecht verzichtet. Der Sozialträger (Kreis) verlangte, vor Zahlung öffentlicher Zuschüsse (Pflegewohngeld) müsse die Mutter von der Tochter (notfalls klageweise) die Herausg...

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