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Bruttoausweis von Finanzinstrumenten beim „fair value hedge“?
Die internationale Rechnungslegung sieht bei den Finanzinstrumenten eine strikte Einzelbewertung vor: So werden Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung zum jeweiligen Stichtagskurs bewertet, das dazugehörige Währungssicherungsgeschäft wird zum Zeitwert ausgewiesen, Erfolgsänderungen aus den genannten Sachverhalten werden über die GuV geführt. Bei Währungs-, Betrags- und Termingleichheit von Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft ergeben sich per Saldo keine Auswirkungen. Es stellt sich die Frage, ob diese Form des Bruttoausweises eines wirtschaftlichen Sachverhalts dem Informationsbedürfnis der Kapitalanleger und sonstiger Interessenten tatsächlich dient.
Contra Hermann Sigle
Die wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens beginnt mit dem Bemühen und der Hereinnahme von Aufträgen. Es werden Kalkulationen erstellt, Angebote abgegeben, Verhandlungen geführt. Schließlich kommt es im Erfolgsfall zum Auftragsabschluss mit anschießendem Einkauf, der Produktion, der Auslieferung an den Kunden und dem Geldeingang.
Bei Geschäften mit Kunden, die in einem Land mit anderer Währung als dem Lieferunternehmen zu Hause sind, ergibt sich die Besond...