Zufluss von Arbeitslohn bei nachträglichem Wegfall der Voraussetzungen einer Steuerbefreiung von Zahlungen nach § 3 Nr. 62
EStG
Leitsatz
Hat ein Arbeitgeber aufgrund einer vermeintlichen Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmers Zahlungen an einen Sozialversicherungsträger
geleistet und stellt sich später die Sozialversicherungsfreiheit dieses Arbeitnehmers heraus, fließt dem Arbeitnehmer Arbeitslohn
nicht bereits in den Jahren der Zahlung des Arbeitgebers an den Sozialversicherungsträger zu; dies ist erst dann anzunehmen,
wenn nach dem Willen des Arbeitgebers im Zusammenwirken mit dem Arbeitnehmer die an sich dem Arbeitgeber zustehenden Erstattungsbeträge
an den Arbeitnehmer i.w.S. weitergegeben werden, z.B. durch Verzicht des Arbeitgebers auf Rückzahlung gegenüber dem Sozialversicherungsträger
und Umwandlung der bisherigen vermeintlichen Pflicht- in freiwillige Beiträge. Diese Beträge sind nicht nach § 3 Nr. 62 EStG
steuerfrei.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAC-94984
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.09.2007 - 1 K 2180/06
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