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Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsaufwand
Auslegung von § 8 Nr. 1 GewStG durch die Finanzverwaltung
Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 und dem Jahressteuergesetz 2008 wurde die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Renten und dauernden Lasten, Gewinnanteilen aus stillen Gesellschaften sowie Miet-, Pacht-, Leasing- und Lizenzzahlungen ab dem Erhebungszeitraum 2008 grundlegend neu geregelt. Am veröffentlichte die Finanzverwaltung zu der Neuregelung des § 8 Nr. 1 GewStG einen koordinierten Ländererlass NWB QAAAC-84536, in dem sie ihre Auffassung zur Auslegung und Anwendung der neuen Hinzurechnungsvorschrift darlegt. Die wesentlichen Erlassregelungen werden im folgenden Beitrag zusammengefasst.S. 1108
I. Gesetzliche Neuregelung
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsaufwand nach § 8 Nr. 1 GewStG wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform ab dem Erhebungszeitraum 2008 umfassend neu geregelt. Die Neuregelung ersetzt die bis dahin geltenden Vorschriften zur Hinzurechnung von Entgelten für die Nutzung von Betriebskapital in § 8 Nr. 1 bis 3 und 7 GewStG a. F. Nach Intervention der Wirtschaftsverbände wurde die Neuregelung mit dem Jahressteuergesetz 2008 noch vor Inkrafttreten dahingehend nachgebessert, dass der pauschale Finanzierungsanteil bei Überlassung unbeweglicher Wirtschaftsgüter (nach...