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1 %-Methode gilt bei Verfügbarkeit mehrerer betrieblicher Pkw für jeden Pkw
Wer seinem Betriebsvermögen mehrere Pkw zuordnet, die er jeweils auch privat nutzt und für die er kein Fahrtenbuch führt, muss für jeden Pkw den privaten Nutzungsanteil nach der 1 %-Methode des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ansetzen. Nach Auffassung des FG Münster kann der Nutzungsvorteil nicht auf den Pkw mit dem höchsten Bruttolistenpreis beschränkt werden.
Der Ansatz des Nutzungsvorteils für nur einen Pkw scheidet auch dann aus, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass die Pkw nur durch ihn und nicht auch durch weitere Familienmitglieder genutzt werden. Das FG widerspricht damit dem , BStBl 2002 I S. 148, Tz. 9, NWB YAAAA-84655. Nach Auffassung des FG ist das BMF-Schreiben nicht mit der gesetzlichen Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG vereinbar. Denn diese stelle ausschließlich darauf ab,...