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Halten eines Rennpferdes im Rahmen eines Unternehmens
Aufwendungseigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c UStG 1991/1993 setzt nicht voraus, dass die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Aufwendungen im Rahmen eines andere Zwecke verfolgenden Unternehmens getätigt werden. Das Halten von Rennpferden aus Repräsentationsgründen ist ein ähnlicher Zweck i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG. Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG ist nur derjenige, der eine wirtschaftliche Tätigkeit i. S. des Art. 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 77/388/EWG ausübt.