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Anteilig erstattetes Disagio
Zahlungen zur anteiligen Erstattung eines Disagios, die der Erwerber einer Eigentumswohnung an den Veräußerer leisten muss, können als sofort abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtung des gesamten Vorgangs als Vergütung für die Überlassung von Kapital zur Finanzierung der Anschaffungskosten des Erwerbers anzusehen sind. Lässt sich der Veräußerer hingegen nur seine eigenen Aufwendungen für die Baukostenfinanzierung ersetzen, liegen Anschaffungskosten des Erwerbers vor. Auch vor Fälligkeit des Kaufpreises an den Veräußerer geleistete Geldbeschaffungskosten können Werbungskosten sein, wenn sie als Entgelt für die Überlassung der mit dem übernommenen Darlehen verbundenen günstigen Konditionen zu qua...