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Aussetzung der Vollziehung bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen
Der Antrag auf Aussetzung des Jahressteuerbescheids ist auch dann zulässig und nicht als Wiederholung eines erfolglosen Aussetzungsantrags rechtsmissbräuchlich, wenn der Aussetzungsantrag bezüglich der Vorauszahlungsbescheide bereits zurückgenommen wurde. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Einkommensteuerfestsetzung bestehen nicht, wenn das BVerfG zwar die der Festsetzung zugrunde liegende Norm über die Beschränkung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen für mit dem GG unvereinbar erklärt, jedoch deren Fortgeltung bis zu einer Neuregelung anordnet. Die Aussetzung der Vollziehung ist auch bei ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes nur zu gewähren, wenn darüber hinaus ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufi...