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Syndikus-Steuerberater kann sich jetzt von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen
Seit Inkrafttreten des 8. StBerÄndG am ist es Steuerberatern möglich, den Beruf des Steuerberaters mit dem Beruf eines steuerlich tätigen Angestellten zu kombinieren (s. Peters/Danewitz, NWB F. 30 S. 1765). Steuerberater, die beispielsweise in der Steuerabteilung eines Unternehmens angestellt sind, können sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Auf diese Verfahrensweise hat sich – so der DStV – die Deutsche Rentenversicherung-Bund (DRV-Bund) nach Gesprächen mit der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) sowie der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) abschließend verständigt. Zukünftig reicht es bei Personen, die bislang nur Angestellte waren, aus, der DRV-Bund eine Kopie der aktuellen Bestellungsurkunde zum Steuerberater vorzulegen. Personen, die schon länger als Steuerberater bestellt waren und nun in ein Anstellungsverhältnis treten wollen, müssen ihrem Befreiungsantrag zudem eine Unbedenklichkeitserklärung ihrer zuständigen Steuerberaterkammer beifügen. Die Klärung war notwendig, da ein Steuerberater mit der Bestellung durch die Kammer zugleich Pflichtmitglied im zuständigen Versorgungswerk wird und dort zumind...