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Baumaßnahmen auf dem Grundstück des Vorerben durch den Nacherben
Bereicherungsmindernde Abzugsbeträge beim Nacherben
Ist die Vermögensnachfolge geregelt und erwartet ein zukünftiger Nacherbe den Eigentumserwerb an einem Grundstück, werden häufig schon zu Lebzeiten des Erblassers oder des Vorerben vom künftigen Eigentümer Baumaßnahmen auf diesem Grundstück durchgeführt. In Erwartung des späteren Erbes wird dabei regelmäßig auf Gegenleistungen oder vertragliche Vereinbarungen verzichtet. Nunmehr hat der BFH klargestellt, dass diese Baumaßnahmen auch dann zu einer Kürzung der Bereicherung des Nacherben führen, wenn der Erbe keinen zivilrechtlichen Anspruch auf eine Vergütung für die durchgeführten Baumaßnahmen hat (vgl. NWB HAAAC-88009). Der in diesem Urteil vorgeschlagene Weg der Ermittlung der Kürzung ist allerdings vor dem Hintergrund der bisherigen BFH-Rechtsprechung überraschend gewählt. Denn der BFH schlägt zur Ermittlung des (fiktiven) Abzugsbetrags de facto ein Amtshilfeverfahren zwischen Erbschaftsteuer- und Lage-FA vor. Der nachfolgende Beitrag zeigt die weitreichenden Konsequenzen für die Praxis auf.
I. Urteilsfall
1. Sachverhalt
Im vorliegenden Urteilsfall erwarb der Kläger als Nacherbe seines verstorbenen Onkels einen Hof. ...