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Thüringer FG Urteil v. - III 1123/99

Gesetze: StBerG § 37, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 12 Abs. 1

Gerichtliche Überprüfung der schriftlichen Steuerberaterprüfung

Leitsatz

1. Die Finanzgerichte können in den Verfahren über Steuerberaterprüfungen schriftliche Arbeiten im Rahmen einer Steuerberaterprüfung auf Grund eigenen Sachverstandes beurteilen.

2. Aus dem Grundsatz der Chancengleichheit folgt jedoch, dass die prüfungsspezifischen Wertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen und sich nicht ohne Weiteres im späteren Verwaltungsstreitverfahren nachvollziehen lassen. Dementsprechend dürfen Prüfungsnoten nicht isoliert gesehen werden, sondern sind in einem Bezugssystem zu finden, dass durch die persönlichen Erfahrungen und Vorstellungen der Prüfer beeinflusst wird.

3. Mit dem Grundsatz der Chancengleichheit wäre es unvereinbar, wenn einzelne Kandidaten, indem sie einen Verwaltungsgerichtsprozess anstrengten, die Chance einer vom Vergleichsrahmen unabhängigen Bewertung erhielten.

Fundstelle(n):
KAAAC-94553

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Thüringer FG, Urteil v. 28.11.2002 - III 1123/99

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