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BBB 11/2008 S. 322

Unternehmensfinanzierung: KfW verschärft Bedingungen für Kleinunternehmen und Selbständige

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verschärft die Bedingungen für die Förderprogramme Unternehmerkredit, Kapital für Arbeit und Innovation und das Innovationsprogramm des European Recovery Program (ERP). Interessenten müssen, wenn sie einen Kredit beantragen, einer Anfrage bei der Schuldnerkartei SCHUFA zustimmen. Die neue Regelung betrifft in erster Linie Gründer, Freiberufler, Kleingewerbebetreibende, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.

Als Steuerberater sollten Sie Ihren Mandanten raten, eine Selbstauskunft bei der SCHUFA einzuholen, damit sie prüfen können, ob alle Eintragungen richtig sind. Unwahre oder falsche Eintragungen sollten Ihre Mandanten möglichst schnell korrigieren lassen. We...

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