Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unternehmensfinanzierung: KfW verschärft Bedingungen für Kleinunternehmen und Selbständige
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verschärft die Bedingungen für die Förderprogramme Unternehmerkredit, Kapital für Arbeit und Innovation und das Innovationsprogramm des European Recovery Program (ERP). Interessenten müssen, wenn sie einen Kredit beantragen, einer Anfrage bei der Schuldnerkartei SCHUFA zustimmen. Die neue Regelung betrifft in erster Linie Gründer, Freiberufler, Kleingewerbebetreibende, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.