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Nur hälftiger Vorsteuerabzug bei Anschaffung eines betrieblichen Kfz – Anscheinsbeweis der Privatnutzung
Es gilt der Anscheinsbeweis, dass ein für das Unternehmen angeschafftes Kfz typischerweise nicht nur vereinzelt und gelegentlich für private Zwecke genutzt wird. Die ausschließliche unternehmerische Nutzung kann grundsätzlich nur durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Kleinere Mängel führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs, wenn trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben ist. Das ist nicht der Fall, wenn die Richtigkeit der Aufzeichnungen im Fahrtenbuch nicht mit vertretbarem Aufwand überprüft werden kann.