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Portokosten als durchlaufende Posten?
Werbeagenturen, Lettershops usw. übernehmen vielfach die Versendung von Prospekten u. Ä. für ihre Kunden. Die OFD Frankfurt hat sich zu der Frage geäußert, ob die angefallenen Portokosten bei der Weiterberechnung an den Kunden ggf. als durchlaufende Posten behandelt werden können oder ob sie als Teil des Entgelts für die Leistung der Agentur usw. anzusehen sind.