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BMF 01.10.2008 IV C 5 - S 2334/07/0009, NWB direkt 44/2008 S. 8

Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen ist die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, die auf dem Rechtsgrund eines Darlehensvertrags beruht. Nicht unter den Anwendungsbereich „Arbeitgeberdarlehen” fallen insbesondere Reisekostenvorschüsse, ein Auslagenersatz als Vorschuss, als Arbeitslohn zufließende Lohnabschläge und als Arbeitslohn zufließende Lohnvorschüsse, sofern es sich bei Letzteren nur um eine abweichende Vereinbarung über die Bedingungen der Zahlung des Arbeitslohns handelt. Diese Voraussetzung ist z. B. bei Gehaltsvorschüssen im öffentlichen Dienst nach den Vorschussrichtlinien des Bundes oder entsprechenden Richtlinien der Länder nicht erfüllt, so dass entsprechende Gehaltsvorschüsse unter den Anwendungsbereich...

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