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BGH 24.04.2008 I ZR 159/05, NWB 44/2008 S. 350

Gewerblicher Rechtschutz | Verletzung des Namens- und Kennzeichenrechts eines Dritten durch Registrierung eines Domainnamens

Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „.de“ registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens- oder Kennzeichenrecht hat. Der Nichtberechtigte kann in der Regel auch nicht auf schützenswerte Belange verweisen, die im Rahmen der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wären. Von dieser Regel gibt es jedoch zwei Ausnahmen. Eine erste Ausnahme gilt für den Fall, dass die Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten nur der erste Schritt im Zuge der – für sich genommen rechtlich unbedenklichen – Aufnahme einer entsprechenden Benutzung als Unternehmenskennzeichen ist. Denn der Inhaber eines identischen Unternehmenske...

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