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Umsatzsteuer | Dienstleistungen, die Sportvereinen erbracht werden, können unter bestimmten Bedingungen von der Mehrwertsteuer befreit sein
Der EuGH stellt im Urteil v. - Rs. C-253/07, Canterbury Hockey Club NWB OAAAC-93785, fest, dass die Steuerbefreiung in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der 6. EG-RL zur Gewährleistung ihrer wirksamen Anwendung dahin auszulegen ist, dass Dienstleistungen, die u. a. im Rahmen von Sportarten erbracht werden, die in Personenzusammenschlüssen oder in Sportvereinen ausgeübt werden, grds. unter die Mehrwertsteuerbefreiung fallen können. Er hebt jedoch hervor, dass die Dienstleistungen drei Bedingungen erfüllen müssen, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu gelangen: Sie müssen von einer Einrichtung ohne Gewinnstreben erbracht werden, sie müssen mit dem Sport in engem Zusammenhang stehen und für seine Ausübung unerlässlich sein, und die tatsächlichen Begünstigten dieser Leistungen müssen die Personen sein, die den Sport ausüben. Dienstleistungen, die die...