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Einkommensteuer | Erwerb neuer Anteile im Zuge der Verschmelzung
Nach dem NWB YAAAC-93987 beginnt mit dem Erwerb neuer Anteile im Zuge der Verschmelzung für den Anteilseigner die nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG maßgebliche Veräußerungsfrist von einem Jahr. – Anmerkung: Dass der verschmelzungsbedingte Anteilstausch als Anschaffung zu beurteilen ist, ergibt sich schon aus dem UmwStG. Weitaus schwieriger war aber die Frage zu beantworten, ob den Klägern, die den ursprünglichen GmbH-Anteil zu einem Zeitpunkt erworben hatten, zu dem noch die sechsmonatige Spekulationsfrist galt, Vertrauensschutz zu gewähren sei. Für den BFH war indessen der verschmelzungsbedingte Anteilserwerb der maßgebende Anschaffungsvorgang. Bei dieser folgerichtigen Annahme war die sechsmonatige Spekulationsfrist zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung aber noch nicht abgelaufen, so dass die Kläger n...