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Abzugsbeschränkung bei Bewirtungskosten eines Arbeitnehmers
Anmerkung zum
Der VI. Senat des BFH hat in jüngster Zeit in mehreren Urteilen zu der Frage Stellung genommen, inwieweit die gem. § 9 Abs. 5 EStG auf Werbungskosten sinngemäß anzuwendende Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG zum Tragen kommt, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass die Kosten einer Bewirtung trägt. Der Besprechungsfall betrifft den sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift bei Bewirtungen eines Arbeitnehmers.
DokID ▶ NWB ZAAAC-92244. Rechtsgrundlage ▶ § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § 9 Abs. 5 EStG. Vorinstanz ▶ NWB MAAAC-67322.
I. Sachverhalt
Der Kläger und Revisionsbeklagte (K) war im Streitjahr (2000) als nichtselbständiger Chemiker tätig. Bis September 2000 war er „Gruppenleiter Verfahrensentwicklung” mit 24 Mitarbeitern. Ab Oktober 2000 nach seiner Beförderung zum Forschungsleiter unterstanden ihm 217 Mitarbeiter. Die Gesamtvergütung des K setzte sich aus einem festen Bestandteil und einer variablen Vergütung zusammen. Das Finanzamt lehnte es ab, die von K geltend gemachten Aufwendungen für verschiedene Bewirtungen als Werbungskosten bei dessen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Das Finanzgericht gab der Klage, gerichtet auf ...