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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 5 K 5694/02 U

Gesetze: UStG § 12; KN Pos 49.01 KN Pos 49.10/1

Unterwerfung von Wandabrisskalendern unter den ermäßigten Steuersatz von 7 % in Umsatzsteuervoranmeldungen

Leitsatz

Die Lieferung von Wandabrisskalendern, deren Charakter ungeachtet von Texten und Abbildungen durch das aufgedruckte Kalendarium bestimmt wird, unterliegt dem vollen Umsatzsteuersteuersatz.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AAAAC-93687

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.11.2004 - 5 K 5694/02 U

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