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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 5 K 5694/02 U

Gesetze: UStG § 12; KN Pos 49.01 KN Pos 49.10/1

Unterwerfung von Wandabrisskalendern unter den ermäßigten Steuersatz von 7 % in Umsatzsteuervoranmeldungen

Leitsatz

Die Lieferung von Wandabrisskalendern, deren Charakter ungeachtet von Texten und Abbildungen durch das aufgedruckte Kalendarium bestimmt wird, unterliegt dem vollen Umsatzsteuersteuersatz.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAC-93687

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