Schätzung von Besteuerungsgrundlagen ohne Nachprüfungsvorbehalt gem. § 164 Abs. 1 AO Satz 1
Leitsatz
Die formelle Fehlerhaftigkeit der endgültigen Steuerfestsetzung führt nicht zur Nichtigkeit des Steuerbescheids. Denn es handelt
sich nicht um einen so schwerwiegenden Mangel, dass die Steuerfestsetzung offensichtlich nicht zu beachten und damit nichtig
wäre. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Steuerfestsetzungen regelmäßig ohne Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, so dass
das Fehlen des Nachprüfungsvermerks als im Ermessen der Behörde stehender Ausnahmefall weder einen schwerwiegenden noch einen
offensichtlichen Mangel darstellt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAC-93686
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 29.07.2008 - 2 K 1697/2007
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