Kein Abfluss negativer Einnahmen oder von Werbungskosten bei dem Arbeitnehmer durch die Beendigung der Beteiligung seines
Arbeitgebers an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Leitsatz
Aufgrund der Beendigung der Beteiligung des Arbeitgebers an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder fließen bei dem
Arbeitnehmer weder negative Einnahmen noch Werbungskosten ab. Änderungen des Wertes etwaiger erworbener Anwartschaften betreffen
die bei Überschusseinkünften steuerlich irrelevante Vermögenssphäre.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 525 Nr. 9 DStZ 2009 S. 61 Nr. 3 EFG 2009 S. 24 Nr. 1 SAAAC-93681
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 06.08.2008 - 7 K 99/07
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