Entlastungsbetrag für Alleinziehende für ein bei beiden Eltern gemeldetes Kind, wenn nur ein Elternteil „allein stehend” ist
Leitsatz
Die Konkurrenzregelung zur Regelung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende für ein bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldetes
Kind (§ 24b Abs. 1 Satz 3 EStG) ist so zu verstehen, dass sie nur das Konkurrenzverhältnis zwischen mehreren allein stehenden
Steuerpflichtigen, bei denen das Kind mit Haupt- und/oder Nebenwohnsitz gemeldet ist, betrifft. Daher steht einem allein stehenden
Vater für ein Kind, das mit Nebenwohnsitz bei ihm gemeldet ist, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch dann zu, wenn
das Kind zwar mit Hauptwohnsitz bei der Mutter gemeldet ist, dort die überwiegende Zeit des Jahres lebt und wenn die Mutter
auch das Kindergeld für das Kind erhält, wenn die Mutter aber (mit einem anderen Mann) verheiratet ist und zusammenlebt, so
dass sie nicht allein stehend im Sinne von § 24b EStG ist.
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 349 Nr. 6 EFG 2008 S. 1959 Nr. 24 NWB-Eilnachricht Nr. 48/2008 S. 4463 TAAAC-93659
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