Zur Bedeutung von sog. Abdeckrechnungen bei der Haftung nach § 69 AO
Leitsatz
In KiSt-Angelegenheiten ist der Finanzrechtsweg nicht eröffnet.
Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers nach § 69 AO.
Der GmbH-Geschäftsführer verletzt die ihm auferlegten steuerlichen Pflichten durch das Unterlassen der Anmeldung und Abführung
der entstandenen LSt-Abzugsbeträge entgegen § 41a Abs. 1 EStG.
Verschleiert der GmbH-Geschäftsführer „sog. Schwarzlohnzahlungen” durch sog. Abdeckrechnungen, sind die Haftungsvoraussetzungen
nach § 69 AO erfüllt.
Zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das FG tatsächliche und rechtliche Feststellungen in einem Strafurteil/Strafbefehl
übernehmen darf.
Fundstelle(n): AO-StB 2009 S. 41 Nr. 2 DStRE 2009 S. 308 Nr. 5 QAAAC-93647
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.04.2008 - 11 K 425/06
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