Steuerrechtliche Einordnung des vom Erwerber einer Eigentumswohnung dem Veräußerer erstatteten Disagio als Anschaffungskosten
bzw. Werbungskosten
Leitsatz
Zahlungen zur anteiligen Erstattung eines Disagios, die der Erwerber einer Eigentumswohnung an den Veräußerer leisten muss,
können als sofort abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn sie
bei wirtschaftlicher Betrachtung des gesamten Vorgangs als Vergütung für die Überlassung von Kapital zur Finanzierung der
Anschaffungskosten des Erwerbers anzusehen sind.
Lässt sich der Veräußerer hingegen nur seine eigenen Aufwendungen für die Baukostenfinanzierung ersetzen, so liegen Anschaffungskosten
des Erwerbers vor.
Auch vor Fälligkeit des Kaufpreises an den Veräußerer geleistete Geldbeschaffungskosten können Werbungskosten sein, wenn
sie als Entgelt für die Überlassung der mit dem übernommenen Darlehen verbundenen günstigen Konditionen zu qualifizieren sind
und der Kaufpreis – trotz äußerlicher Verknüpfung beider Rechtsgeschäfte in einer Notarurkunde – unabhängig von den Konditionen
der Schuldübernahme festgelegt wird.
Ist die wirtschaftliche Zuordnung zu den Geldbeschaffungskosten eindeutig, ist eine Formulierung im Kaufvertrag, wonach auch
das anteilige Disagio zum Kaufpreis gehört, unschädlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 530 Nr. 9 EFG 2008 S. 1872 Nr. 23 EStB 2009 S. 142 Nr. 4 GAAAC-93646
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.07.2008 - 11 K 1841/07 E
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