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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Ansatz einer Zugewinnausgleichsforderung als Nachlassverbindlichkeit beim Erben
Der Zugewinnausgleichsforderung, die dem überlebenden Ehegatten, der weder Erbe noch Vermächtnisnehmer geworden ist, zum Ausgleich des Zugewinns beim Tode des anderen Ehegatten zusteht, entspricht beim Erben eine Nachlassverbindlichkeit in der Form einer Erblasserschuld, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs mit ihrem Nennwert abzuziehen ist (Bezug: § 3, § 5 Abs. 2, § 10 Abs. 1, § 10 Abs. 5 Nr. 1 bis 3, § 10 Abs. 8, § 12 Abs. 1 ErbStG; § 1371 Abs. 2, § 1373 Abs. 2, § 1922 Abs. 1 BGB; § 12 Abs. 1, § 31 BewG).
Praxishinweise: Der Zugewinnausgleichsanspruch entsteht mit dem Tod des Erblassers (Erblasserschuld) und geht auf den Erben über. Dieser kann sie mit dem Nennwert (§ 12 Abs. 1 ErbStG, § 12 Abs. 1 BewG) als Nachlassverbindlichkeit abziehen, und eine (nachträgliche) vergleichsweise Einigung hat über den Anspruch auf die...