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Feststellung verbleibender Verlustvorträge
im Lichte neuer Rechtsprechung
Die „klarstellenden” Erläuterungen des BMF in seinem Schreiben vom erweisen sich zum Teil als eine Eröffnung neuer Problemfelder. Insbesondere die Auslegung der Übergangsregelungen stoßen auf Kritik. Da sich diese Auslegung zum Nachteil des Stpfl. auswirken kann, ist die Auseinandersetzung mit dieser Problematik für den Berater von besonderer Bedeutung.
In den Altfällen, in denen die reguläre Verlustfeststellungsfrist abgelaufen ist, bevor das JStG am in Kraft trat, gilt noch die Rechtsprechung des BFH.
Damit können in diesen Fällen unter Umständen Verlustfeststellungen auch dann vorgenommen werden, wenn sie noch für eine Steuerfestsetzung von Bedeutung ist, für die die Festsetzungsfrist im Zeitpunkt der gesonderten Feststellung noch nicht abgelaufen ist.
Soweit die Finanzverwaltung mit Bezugnahme auf das BMF-Schreiben diese Verlustfeststellung ablehnt, sollten gegen die entsprechenden Bescheide mit Hinweis auf die im Beitrag genannte Rechtsprechung einzelner Finanzgerichte Einspruch eingelegt werden.
I. Einführung
Die Feststellung verbleibender Verlustvorträge entwickelt sich zu einem ständigen ...