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IWB 20/2008 S. 1341

Niederlande | neuer Erlass zu Verständigungsverfahren

Das niederländische Finanzministerium hat am einen überarbeiteten Erlass zur Durchführung von Verständigungsverfahren veröffentlicht. Ziel ist es, die Abwicklung der Verständigungsverfahren für den Steuerpflichtigen verständlicher und transparenter zu gestalten. Unter anderem ist vorgesehen, ein beschleunigtes Verständigungsverfahren einzuführen, bei dem die Bearbeitungszeit nicht mehr als zwei Jahre betragen soll. Zu diesem Zweck kann der Steuerpflichtige vor Erhalt des Änderungsbescheids einen Antrag auf ein Verständigungsverfahren beantragen, wenn durch in- oder ausländische steuerliche Korrekturen die Gefahr einer Doppelbesteuerung absehbar ist.

Innerhalb von fünf Tagen soll der Steuerpflichtige eine Eingangsbestätigung erhalten und innerhalb von zwei Monaten benachrichtigt we...

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