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Allgemeines | keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 AStG
▶ Urteil: (1) § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG findet trotz § 10 Abs. 2 Satz 1 AStG auf den Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG keine Anwendung. (2) Der Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 AStG ist keine Einnahme, sondern ein Einkünfteerhöhungsbetrag (Anschluss an , BStBl 2006 II S. 537). (3) Es bleibt offen, ob die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 AStG auch schon im VZ 2001 durch § 10 Abs. 2 Satz 3 AStG ausdrücklich ausgeschlossen ist. (4) Ein Stpfl. kann sich für den VZ 2001 im Verhältnis zur Schweiz noch nicht auf die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit berufen. Eine eventuelle Beschränkung des freien Kapitalverkehrs wäre die unvermeidliche Konsequenz der Beschränkung der Niederlassungsfreiheit (EFG 2008 S. 1388).
▶ Hinweis: Nach § 10 Abs. 2 Satz 3 AStG gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht für den Hinzurechnungsbetrag. Allerding...