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FG Köln 09.07.2008 11 K 3041/07, NWB direkt 43/2008 S. 11
Kirchensteuer: Erlass bei Veräußerungsgewinnen nach §§ 16, 18 EStG
Es ist nicht ermessenswidrig, wenn einzelne Kirchengemeinden den Erlass von Kirchensteuern ablehnen, soweit die Kirchensteuer auf Veräußerungsgewinne nach §§ 16, 18 EStG entfällt.