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Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einem Bauträgerprojekt
Wurde ein Grundstück ohne Ausweis von Umsatzsteuer veräußert, ist der Vorsteuerabzug aus später eingehenden Eingangsrechnungen gem. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausgeschlossen, weil die bezogenen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet worden sind, sofern überhaupt ein Zusammenhang zwischen den Leistungen und den Grundstücksübertragungen bestanden hat. Der Veräußerer kann sich auch nicht darauf berufen, dass er noch bis zum Termin über die notarielle Beurkundung der Verträge über die Grundstücksübertragungen davon ausgehen konnte, dass er die bezogenen Eingangsleistungen ausschließlich für steuerpflichtige Veräußerungs- bzw. Vermietungsumsätze verwenden könne.